Vergleichsrechner "Riesterrente"
Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug geförderte, privat finanzierte Rente. Entstanden ist sie aus der Rentenreform 2001, um der Rentenkürzung von 70 auf 67 Prozent entgegenzuwirken. Die Riester-Rente kann über die Fonds Finanz Sparte Leben vermittelt werden.
Seit 01. Januar 2002 wird die Riester-Rente im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (AVmG) als staatlich geförderte Altersvorsorge vermittelt. Vorteile für den Kunden sind Zulagen und mögliche zusätzliche Steuerentlastungen. Im Alter werden die Leistungen aus der Riester-Rente zwar als Einkommen versteuert, in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen als Beitrag aufgewendet werden. Allerdings können nur zulagenberechtigte Personen einen solchen Vertrag abschließen.
Zulageberechtiger Personenkreis
- Angestellte und Arbeiter inklusive öffentlicher Dienst (rentenversicherungspflichtig)
- arbeitnehmerähnliche Selbstständige
- Auszubildende
- Beamte/Richter/Soldaten
- Behinderte in Werkstätten
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
- Personen im Erziehungsurlaub (max. drei Jahre)
- Handwerker in Handwerksrolle eingetragen (rentenversicherungspflichtig)
- Hebammen (selbständig und rentenversicherungspflichtig)
- Künstler und Publizisten (pflichtversichert)
- Landwirte (rentenversicherungspflichtig)
- Personen mit Mini-Job (sofern Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit)
- Pflegepersonen (privater Pflegedienst)
- Selbstständige (rentenversicherungspflichtig)
- Wehr-/Zivildienstleistender
- Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder von einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, wenn diese der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist
- Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist, vor dem 01.01.2010 begründet wurde und Beiträge zugunsten eines vor dem 01.01.2010 abgeschlossenen Riester-Vertrages gezahlt werden
- Ehepartner von geförderten Personen erhalten, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen, ebenfalls Zulagen, selbst wenn sie nicht zum direkt geförderten Personenkreis gehören. Sie profitieren daher von einer indirekten Förderung.
Kontakt
Georgia Skordili
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07121 / 9639179 (Fax)
g.skordili@kivi.group
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